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Handyortung
Rechtliche Voraussetzungen für die Handyortung!

Recht Der Bundestag hat in einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes neben anderen Dingen am 03.04.2009 beschlossen, dass die heimliche Handy-Ortung erschwert werden wird.

Im neuen TKG (Telekommunikationsgesetz) werden jetzt Standortdaten als besonders sensible Daten eingestuft. Daher sind die Anforderungen an die Einwilligung in Dienste, die solche Daten weitergeben, deutlich erhöht worden. Zur Freigabe benötigt der Anbieter jetzt eine ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Zusage der Person.

Vorher reichte bereis eine einmalige Zustimmung per SMS. Dadurch ergaben sich erhebliche Missbrauchspotenziale. Nichtberechtigte Dritte, etwa der eifersüchtige Ehemann oder Ehefrau, konnten sich so recht einfach Einwilligung erschleichen und das Handy als privates Spionageinstrument zweckentfremden. Außerdem muss nach neuem TKG der Anbieter spätestens nach fünfmaliger Verwendung des Ortungsdienstes eine Kurznachricht an das überwachte Endgerät schicken, die den Nutzer über den Vorgang informiert.

* Die Voraussetzung dafür sind eine ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Zusage der Person, die geortet werden soll!